Jugendliche Sexualtäter
Die Ziele der Arbeit mit jugendlichen Tätern sind folgende:
- die Entwicklung von langfristigen Strategien zur Rückfallprävention,
- die Entwicklung einer legalen selbstbestimmten Sexualität des Jugendlichen,
- Bewahrung potenzieller Opfer vor weiteren seelisch und körperlich schädigenden Folgen sexualisierter Gewalt durch den Jugendlichen,
- beratende Begleitung des familiären und/oder sozialen Umfeldes des jugendlichen Täters, um einen konstruktiven Umgang mit der Tat zu ermöglichen.
Da es sich beim Verhalten jugendlicher Sexualtäter nicht um ein Krankheitsbild, sondern um ein Fehlverhalten handelt, nutzen wir folgende Anlassdelikte zur Indikation:
- Beischlaf zwischen Verwandten (§ 173 StGB)
- Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
- Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB)
- Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)
- Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB)
- Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 184b)>
Das Behandlungsmanual "BMJS 12/21" für die Arbeit mit jugendlichen Sexualtätern ist von Frank Mielke im Rahmen seiner Tätigkeit für die Beratungsstelle im Packhaus in Kiel entwickelt worden. Es stellt das Behandlungskonzept für die Arbeit mit jugendlichen Sexualtätern im Alter von 12 bis 21 Jahren dar. Es handelt sich um ein integratives, systemisch–kognitiv verhaltenstherapeutisches Programm mit Ansätzen aus der Gestalt- und Psychodramatherapie.
Jeder Behandlung in der Beratungsstelle im Packhaus geht eine umfangreiche Phase der Diagnostik voraus. In mehreren Sitzungen werden hierbei in standardisierter Form wesentliche Daten zu Intelligenz und Persönlichkeit erhoben. Außerdem werden das soziale Umfeld und soziale Kompetenzen, die eine wichtige Rolle für die folgende Behandlung spielen, eruiert. In einem diagnostischen Auswertungsgespräch wird überprüft, ob die Voraussetzungen für ein therapeutisches Arbeiten mit den Jugendlichen und die Teilnahme an der Gruppe gegeben sind. Pro Gruppe werden sechs bis acht jugendliche Sexualtäter behandelt. Bei fehlenden Voraussetzungen kann die Behandlung auch im Rahmen von Einzelgesprächen durchgeführt werden. In der Gruppenarbeit kommen 21 Therapiebausteine zum Einsatz. Dabei handelt es sich vorwiegend um interaktive, erlebnisaktivierende Interventionen und Rollenspiele. Die Bausteine decken Themen aus den Behandlungsbereichen der Tataufarbeitung, der persönlichkeitsorientierten Psychotherapie sowie der Prüfung der Veränderung ab. Im Regelfall sollte die gesamte Behandlung für einen Jugendlichen innerhalb von ca. eineinhalb bis zwei Jahren durchgeführt werden können, so dass bei 36 Sitzungen pro Jahr zu je 150 Minuten insgesamt 135 bis 180 Stunden Behandlungszeit anfallen. Vorgaben wie Hilfeplanung, Bewährungsauflagen und andere zeitliche Rahmenbedingungen wie Schulferien werden im Behandlungsplan berücksichtigt.
Bei jugendlichen Sexualtätern, die im Rahmen einer Weisung seitens einer Justizbehörde in Schleswig-Holstein teilnehmen, werden die Kosten durch das Justizministerium Schleswig-Holstein finanziert. Bei Jugendlichen, die über die Jugendhilfe oder die Erziehungsberechtigten zu uns kommen, werden die Sätze der Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt.
Hier können Sie das Exposé und die Leistungsbeschreibung des Behandlungsmanuals für die Arbeit mit jugendlichen Sexualtätern BMJS 12/21 herunterladen.